Allgemeine Lehrgangsteilnahme-Bedingungen

1. Anmeldung und Reservierungsbestätigung

1.1. Mit der Lehrgangsanmeldung bietet der Teilnehmer der Natursport Akademie GmbH (NAka) den Abschluss eines Lehrgangsteilnahme-Vertrages verbindlich an. Dies erfolgt online unter www.natursportakademie.de

1.2. Der Lehrgangsteilnahme-Vertrag kommt mit der Annahme durch die NAka zustande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung bei der NAka. Über die Annahme der Anmeldung unterrichtet die NAka den Teilnehmer durch die Übersendung einer Reservierungsbestätigung. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, worauf der Teilnehmer durch die NAka gesondert hingewiesen wird, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 5 Tagen widerspricht.

1.3. Der Teilnehmer ist der Vertragspartner der NAka.

1.4. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Lehrgangsteilnahme-Bedingungen der NAka, dass er diese gelesen hat und akzeptiert.

2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1. Die für die Lehrgänge gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden vom Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt.

2.2. Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen (Zulassungsvoraussetzungen) sind verpflichtend. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer noch bis zu Beginn des Lehrgangs von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.

3. Teilnahme

3.1. Für die Teilnahme an einem Lehrgang der Natursport Akademie GmbH besteht eine 100%-ige Teilnahmepflicht an allen Tagen und Inhalten. In besonders begründeten Fällen oder wenn der Teilnehmer die Gründe nicht selbst zu vertreten hat, kann auf Antrag eine Freistellung für max. einen Tag gewährt werden. Dieser Fehltag ist nach Vorgabe durch die NAka, bzw. durch die TU München bei einem bestimmten Lehrgang nachzuholen. Erst danach gilt der entsprechende Lehrgang als absolviert.

3.2. Bei 2 oder mehr Fehltagen, unabhängig von den Gründen, die zur Abwesenheit geführt haben, muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden.

4. Kosten

4.1. Die jeweiligen Lehrgangsausschreibungen sowie die Reservierungsbestätigung enthalten die exakten Zahlungsmodalitäten.

4.2. Der Teilnehmer, der die entsprechenden Zahlungsfristen nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme am entsprechenden Lehrgang verlieren. Hierüber ist er von der NAka vor dem Lehrgang, spätestens bei der Lehrgangseröffnung, zu informieren.

4.3. Kosten für Nebenleistungen, die nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten sind, z.B. Unterkunft, Verpflegung, Liftpass und Eintrittsgebühren zahlt der Teilnehmer gesondert an die NAka oder den entsprechenden Dienstleister gemäß den Vorgaben aus der Ausschreibung.

5. Zahlung

5.1. Die in der Rechnung genannte Frist zur Zahlung der Lehrgangsgebühr ist einzuhalten. Der Teilnehmer, der die entsprechende Zahlungsfrist nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme am entsprechenden Lehrgang verlieren. Hierüber ist er von der NAka vor dem Lehrgang zu informieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht dabei nicht.

5.2. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bietet die NAka:

  • Überweisung auf das Konto mit der IBAN DE93 7035 0000 0011 4393 61 bei der Kreissparkasse Garmisch Partenkirchen (BIC: BYLADEM1GAP)
  • PayPal
  • Sofortüberweisung auf das Konto mit der IBAN DE93 7035 0000 0011 4393 61 bei der Kreissparkasse Garmisch Partenkirchen (BIC: BYLADEM1GAP)

5.3. Bei Rückbuchungen nicht erfolgreicher Lastschriften werden die angefallenen Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr (€ 1,50) dem Teilnehmer berechnet.

6. Rücktritt durch Teilnehmer

6.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn zurücktreten. Dies hat im Interesse des Lehrgangsteilnehmers und aus Gründen der Beweissicherung generell schriftlich zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die entsprechende Nachricht bei der NAka eingeht. Maßgebend ist der Post-, E-Mail-Eingang.

6.2. Tritt der Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn zurück, so besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.3. Im Falle des Nichterscheinens bzw. der verspäteten Anreise des Teilnehmers zum Lehrgang, was zum Ausschluss vom Lehrgang führt, jeweils aus Gründen, die die NAka nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.4. Im Falle der Abmeldung bzw. des Rücktritts des Teilnehmers vor Lehrgangsbeginn aus Gründen, die die Naka nicht zu vertreten hat, verlangt die NAka angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Die Rücktrittsgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:

  • bis 15 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn = 25% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch € 25,-
  • 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn bis zu Lehrgangsbeginn = 45% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch € 25,-.

Zusätzliche Bedingungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie:

Im Falle der Abmeldung bzw. des Rücktritts des Teilnehmers ab 14 Tage vor Lehrgangsbeginn bis zum Lehrgangsbeginn auf Grund dessen, dass die besonderen Teilnahmevoraussetzungen gemäß dem Hygiene- und Schutzkonzept der NAka vom Teilnehmer nicht vollständig erfüllt werden können, wird dem Teilnehmer die bereits gezahlte Lehrgangsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25,- zurückerstattet. Gleiches gilt im Falle der Entscheidung der NAka den Lehrgangsteilnehmer zu Lehrgangsbeginn nicht zuzulassen, da dieser die besonderen Teilnahmevoraussetzungen gemäß dem Hygiene- und Schutzkonzept des DSLV nicht vollständig erfüllt.

6.5. Im Falle der Abmeldung, bzw. des Rücktritts des Teilnehmers vor Lehrgangsbeginn aus gesundheitlichen Gründen, verlangt die NAka angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Zusammen mit der Abmeldung bzw. dem Rücktritt ist der NAka ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Gründe eine Teilnahme am gebuchten Lehrgang nicht gestatten. Die Rücktrittsgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:

  • bis 15 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn = 15% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch € 25,-
  • 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn bis zu Lehrgangsbeginn = 20% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch € 25,-.

Legt der Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Abmeldung kein ärztliches Attest im Original rechtzeitig vor, erfolgt die Rückerstattung bereits geleisteter Lehrgangsgebühren gemäß Ziffer 6.4. dieser Teilnahmebedingungen.

6.6. Muss der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen oder auch aus Gründen, die die NAka nicht zu vertreten hat, die Teilnahme am Lehrgang abbrechen, besteht kein Anspruch auf Ersatz bereits geleisteter Zahlungen.
Zusätzliche Bedingungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie:
Wird dem Teilnehmer von der NAka wegen der fortlaufenden Nichtbeachtung der besonderen Teilnahmevorgaben gemäß dem Hygiene- und Schutzkonzept der NAka während des Lehrgangs die weitere Teilnahme untersagt, erfolgt von der NAka keine Rückerstattung bereits geleisteter Lehrgangsgebühren.

6.7. Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer, im Falle eines Lehrgangsrücktritts bei Lehrgängen der NAka, möglichst gering zu halten, empfiehlt die NAka den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung.

7. Lehrgangsabsage durch die Natursport Akademie GmbH

7.1. Die NAka kann den Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Lehrgangsort verlegen, wenn

7.1.1. schlechte Schnee- bzw. Wetterverhältnisse die Durchführung ab dem 2. ausgefallenen Tag im Interesse der Teilnehmer, unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben.

7.1.2. die Durchführung des Lehrgangs für die NAka, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würden. Es gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von acht Personen.

7.1.3. die Durchführung des Lehrgangs auf Grund der Vorgaben des Hygiene- und Schutzkonzeptes der NAka nicht möglich ist.

7.2. Im Falle der kompletten Lehrgangsabsage durch die NAka werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.

7.3. Im Falle einer Lehrgangsabsage während eines laufenden Lehrgangs werden die anteiligen Lehrgangsgebühren zurückerstattet.

7.4. Die NAka kann auch dem jeweiligen Teilnehmer gegenüber den Rücktritt erklären, sofern dafür ein wichtiger Grund gegeben ist, bzw. der NAka die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.

8. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie können an unterschiedlichen Stellen Einfluss auf die Durchführung der Aus- und Fortbildungen im der NAka haben. Oberstes Ziel der NAka ist es, den Gesundheitsschutz für Teilnehmer und Ausbilder bestmöglich zu gewährleisten und das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten. Konkrete Maßnahmen der NAka können die generelle Absage eines Lehrgangs (siehe Ziff. 8) bis hin zu Änderungen bzw. Einschränkungen bei der Durchführung von Lehrgängen, bzw. einzelner Inhalte betreffen. Dies kann u.a. folgende Bereiche betreffen:

  • Einhalten von Abstands- und Hygieneregelungen
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu bestimmten Zeiten
  • Erweiterung der Zulassungsvoraussetzungen um z.B. Nachweis von Impfungen, Corona-Tests o.ä.
  • Empfehlung auf Fahrgemeinschaften zu verzichten
  • Beförderung in Aufstiegsanlagen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Betreibers
  • Nutzung gastronomischer Einrichtungen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Betreibers
  • Organisatorische Anpassungen bei Lehrgangseröffnung, -ablauf und -abschluss
  • Änderung der maximalen Anzahl an Teilnehmern pro Lehrgang
  • Änderung der maximalen Anzahl an Teilnehmern je Ausbilder
  • Die Teilnahme an Apres-Ski-Veranstaltungen kann untersagt werden

Diese Vorgaben der NAka werden von den Ausbildern und Lehrgangsleitern auf deren Einhaltung kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Teilnahme am Lehrgang führen. In diesem Fall besteht seitens des ausgeschlossenen Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Eine Lehrgangsteilnahme wird seitens der NAka bei nachgewiesener Infektion mit dem Coronavirus sowie bei vorliegenden mit Covid-19 assoziierten Symptomen (unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) verweigert – bzw. es wird untersagt, diesen Lehrgang fortzusetzen – falls diese Symptome erst während des Lehrgangs auftreten. Die NAka sichert den Lehrgangsteilnehmern zu, dass jeder einzelne Lehrgangsteilnehmer persönlich und umgehend von der NAka informiert wird, wenn er während oder nach einem Lehrgang von der Infektion eines anderen Teilnehmers mit dem Coronavirus in Kenntnis gesetzt wird. Die NAka empfiehlt jedem Teilnehmer dringend, die Corona App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone während des Lehrgangs mitzuführen.

9. Fahrgemeinschaften

Im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Durchführung unserer Lehrgangsmaßnahmen bitten wir um die Bildung von Fahrgemeinschaften (soweit mit Corona-Schutzverordnung zu verinbaren), bzw. die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zur Organisation von Fahrgemeinschaften, bzw. den Kauf von Gemeinschaftstickets für öffentliche Verkehrsmittel, erhalten Sie von der NAka, jeweils ca. 10 Tage vor Lehrgangsbeginn, eine Kontaktliste der Lehrgangsteilnehmer mit Name, Vorname, Land, PLZ, Wohnort, E-Mail, Mobilnummer. Sofern Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten ablehnen, informieren sie bitte die NAka im Zuge der Lehrgangsanmeldung bzw. bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn telefonisch oder per E-Mail.

10. Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Die NAka haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht von der NAka oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet die NAka nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges. Eine weitergehende Haftung der NAka findet nicht statt. In jedem Fall ist die Haftung der NAka auf den 3-fachen Lehrgangsbetrag begrenzt. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Lehrgangsteilnehmer verantwortlich.

11. Datensicherheit und Datenschutz

Die NAka wird unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der. der Lehrgangsteilnehmer speichern, übermitteln und verändern. Eine Weitergabe beschränkt sich auf jene Daten, die für uns zur Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung und für Dritte zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs, insbesondere zur Abwicklung des geschlossenen Lehrgangs-Teilnahmevertrages, nötig sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen vorgeschrieben ist. Eine über die genannten Zwecke hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Den in der NAka beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen, als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden aus der NAka hinaus.

12. Leistungs-/Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Lehrganges von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die von der NAka nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Lehrgangsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Lehrganges zur Folge.

14. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Natursport Akademie GmbH.

Stand: 20.12.2021